News

Hilfskräfte-Befähigung

In der ambulanten Versorgung stehen Unternehmen immer wieder vor der Problematik, dass Pflegehilfskräfte behandlungspflegerische Maßnahmen nur unter Anleitung einer Fachkraft durchführen dürfen. Hier geraten sie in der praktischen Umsetzung häufig an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen und dem Nachweis entsprechender Befähigungen können Pflegehelfer/innen allerdings auch Behandlungspflegerisch tätig sein. Dieser Lehrgang soll entsprechende Fertigkeiten vermitteln.

Theoretische Grundlagen:

  • Krankenbeobachtung
  • Allgemeine Arzneimittellehre
  • Kontrollierte Eingabe von Medikamenten
  • Gabe von Augentropfen und -salben
  • Injektionen (s.c.)
  • Umschläge, Wärme- und Kältetherapie
  • Blutdruckmessung und pathologische Blutdruckveränderungen
  • Diabetes mellitus und Blutzuckermessung
  • Umgang mit Dekubitus Kategorie 1

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach dem Besuch der Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung.

Die Dauer der Qualifikation planen wir mit Ihnen entsprechend Ihren Anforderungen.